Der vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte neue Gesetzentwurf zur Regelung der Beschneidung von jüdischen und muslimischen Jungen stößt auf wenig Verständnis beim Verband der deutschen Kinderärzte. Die Rechte der Kinder würden in katastrophaler Weise hinter die Elternrechte und die Religionsfreiheit gestellt. Weiterlesen…
zumal für alle, die sich gut informiert haben, wie Religionen entstanden sind, wissen, dass sie rein von Menschen gemacht wurden, um eine künstliche Hirarchie in der Bevölkerung zu erzeugen, Völker klein zu halten, zu unterdrücken.
Speziell das Alte Testament, auf das sich die Juden als auch die Christen, Ordodoxen berufen und sogar der Koran darauf immer wieder hinweist, eine reine Geschichten – erzählung ist und nichts, aber auch gar nicht mit der Realtität zu tun hat.
Damals hatte jedes Voik ihren eigenen Gott, teils vielerlei Götter. Sobald Menschen in diese Gegend zogen, wurden sie verpflichtet, den Glauben an ihren Gott abzulegen und den Gott anzubeten, der in dieser Gegend, für dieses Volk Gütligkeit hat.
Zum Märchen erzählen!!! Da muss man nur Genesis lesen (die Entstehung der Welt – Schöpfung). Wer daran tatsächlich glaubt, hat die letzten 1000 Jahre verpennt!!!
Soviel dazu!
Gruß von einer Exnonne, die „Altes Testament“ studiert hat und weiß, wovon sie schreibt! Wie alle Theologen das ebenso wissen, aber vehement verleugnen, weil sie Gehirnwäsche über Jahre hinweg durch das Studium durchwandert sind.
Sarah Mohn
Und den besonderen „Witz“ finde ich:
Diese Menschen, die für ihren Bund mit Gott glauben, Kinder misshandeln (besser verstümmeln) zu müssen, halten sich für gläubig und religiös. Für sie – so setze ich voraus – bedeutet „Gott“ etwas Universales, Überirdisches, jedenfalls dem Menschen (in seiner Fehlbarheit) deutlich Überlegenes.
Welche Anmaßung steckt dann darin, an einer Schöpfung eben dieses unfehlbaren Gottes (dem Kind) rumkritteln und rumschnippeln zu wollen? Welche Selbstüberhöhung (des Menschen) offenbart sich hier eigentlich?? Wie kann ein Mensch, der sich als religiös bezeichnet, glauben, am Werk Gottes Korrekturen vornehmen zu müssen???? Überspitzt gesagt: Der Mensch, der Beschneidung fordert und durchführt, hält sich für besser als Gott! Oder anders gesagt: Beschneidung ist Blasphemie!
Faszinierend, mit welcher Eile die Bundesregierung fähig ist, gar das Grundgesetz zu ändern, wenn es um religiöse “Belange” geht.
Wir Betroffene von sex. Gewalt in der Kindheit schreiben uns seit beinahe 3 Jahren die Finger wund (offene Briefe, Stellungnahmen usw.), um dringende Änderungen zum Wohle der Kinder und gegen sex. Gewalt an ihnen zu erreichen.
Nichts geschah bisher, nicht eine Gesetzesänderung wurde bewirkt, man begnügte sich mit lapidaren “Kann – Vereinbarungen”, allesamt auf freiwilliger Basis.
Immer wieder wurden wir vertröstet, mit der faulen Ausrede, man könne nicht eben so mal ein Gesetz ändern. Wie man aber nun in diesem Fall sieht, scheint es doch “eben mal so” zum Schaden der Kinder möglich zu sein.
Und ich bin doch sehr verwundert, wenn ich mir die Begründung des Gesetzentwurfes durchlese, wie rasch sich hier die Politik gründlichst (und einseitig den Tätern /Eltern zugewandt – die Opfer und deren Langzeitschäden ignorierend) informiert hat, um ihr kinderverachtendes Vorhaben zu argumentieren.
Begrüßenswert wäre es gewesen, wenn die Politiker und Entscheidungsträger auch rund um das Thema “sex. Gewalt an Kindern”sich so freudig und hurtig “fortgebildet” hätten und zwar aus der Sicht der Opfer und Betroffenen!!!
Aber auch hier zeigt sich sehr deutlich, worum es geht. Ums Geld!!!
Beschneidungen an Kinder, Säuglinge, die ohne Indikation (also aus wahnreligiösen Gründen oder aus “kulturellen” Zwecken) durchgeführt werden, sind wie bisher auch privat zu finanzieren von den Tätern.
Ergo! Dem Staat fallen hierbei keine Kosten an.
Nicht so, wenn sie opferfreundliche Gesetze für sex. misshandelte Kinder einführen würden.
Ein zweiter sehr interessanter Gesichtspunkt, der unsere Politiker entlarvt, erneut demaskiert:
Wieder wird im Sinne der Täter entschieden. Eltern, die vorgeben, zum Wohle ihrer Kinder zu handeln, dürfen unter dieser Prämisse ihrem Kind Schaden und Schmerzen zufügen (beschneiden).
Es wird immer vom Sorgerecht der Eltern gesprochen.
Was zeichnet die Gruppe “Eltern” aus? Dass sie Kinder haben. Also geht es hier um die Sorge der “Eltern” um ihre KINDER!!! Und nicht um die Sorge der “Erfüllung” ihrer (der Eltern also) RELIGION!!!
Hier werden zwei völlig konträre Themen vermischt und als EINES abgehandelt. Die Sorge um das Kindeswohl wird dabei galant unter den Tisch gekehrt.
Ich kann nur hoffen, dass endlich die vielen Geschädigten sich aufmucken und dagegen protestieren, die bisher in den unzähligen Foren und Blogs sich geäußert haben, und über ihr Schicksal berichteten. Es nützt nichts, wenn Nichtbetroffene hier ihre Meinung kund geben. Wir alle haben das nun monatelang versucht und gegen die Wand geschrieben.
Und ich kann nur hoffen, dass alle Beschnittenen, die sich in ihrem Kindeswohl “beschnitten” fühlten – im Erwachsenenalter den Mut finden, Anzeige zu erstatten und eine Entschädigung vom Staat (OEG) fordern.
Denn es ist die Pflicht des Staates, sich um das Wohl ALLER Bürger, um die Unversehrtheit aller BÜRGER zu kümmern. Auch Gesetzesänderungen entbinden den Staat nicht von dieser Pflicht!!!
Wenn dieses Gesetz durchgehen sollte – was ich bezweifle, da auch ich der festen Überzeugung bin, dass es verfasssungswidrig ist – macht sich der Staat schuldig an vielen – unzähligen Kinderleid mit verheerenden Auswirkungen (Langzeitschäden, die mittlerweile allen bekannt sein dürfte, amt den Traumaschäden usw.).
Und das alles – weil ihr Hirn beweihraucht ist, weil diejenigen, die lauter schreien, in unserem Staat Recht bekommen. Wer droht, erhält Gehör! In welchem Land leben wir eigentlich?
Von einem Rechtsstaat sind wir mittlerweile weit entfernt. Recht ist Auslegungssache. Recht wird gesprochen, zugesprochen und hat nichts, aber gar nichts damit zu tun, wer Recht hat. Recht hat bei uns, wer viel Geld, Einfluss und Macht hat.
Das zeigt wieder einmal, dass Religionen NICHT vom Staat getrennt sind, sondern nach wie vor wie in Zeiten des 1. Konzils eng verstrickt sind mit ihm.
Und wie es sich durch die gesamte Geschichte durchzieht, haben Kinder in den Religionen keine Lobby, müssen sich “opfern” für einen irrwitzigen Gott, Alaah oder wie immer man ihn beliebig bezeichnen mag.
Ich plädiere dafür, dass alle, die diesem Gesetzesentwurf (auch im Ethikrat) zugestimmt haben, sich solch einer Beschneidungsprozedur unterziehen sollen. Erst dann können sie darüber befinden, ob das eine Körperverstümmelung mit Langzeitschäden ist, oder eine rein “religiöse” – “kulturelle” Pflichterfüllung zm “Wohle des Kindes!!!!”
Ich könnte echt kotzen über so viel Scheinheiligkeit unserer Politiker!!!
Sarah Mohn
TERRE DES FEMMES
Pressemitteilung 10. Oktober 2012
Die Bundesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung das vom Bundesjustizministerium letzte Woche vorgelegte Gesetz zur Beschneidung von Jungen verabschiedet.
„Die Bundesregierung hat bewiesen, dass sie zu raschem Handeln fähig ist – auch wenn wir das Ergebnis nicht gutheißen können. Keine vier Monate nach Bekanntwerden des Beschneidungsurteils des Kölner Landgerichts versucht die Bundesregierung, eine gesellschaftlich wichtige Debatte schnell zu beenden. Damit wurde die Chance vertan, in gegenseitigem Respekt gemeinsam mit allen Beteiligten, die im Grundgesetz verankerten Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung sorgfältig abzuwägen“, so TERRE DES FEMMES-Vorstandsvorsitzende Irmingard Schewe-Gerigk.
TERRE DES FEMMES hält das vorliegende Gesetz für unausgewogen und kritisiert, dass das Recht von nichteinwilligungsfähigen Jungen auf ihre körperliche Unversehrtheit zu wenig geschützt wird. Dass „die Regeln der ärztlichen Kunst“ bei der Beschneidung im Gesetz nicht näher definiert werden, ist fatal. Die im Gesetz enthaltene Bestimmung, dass eine „im Einzelfall gebotene und wirkungsvolle Schmerzbehandlung“ angezeigt ist, wird ad absurdum geführt, wenn an einem Kind bis zum sechsten Lebensmonat eine Person den Eingriff vornehmen darf, die nicht MedizinerIn sein muss und daher keine Narkose geben darf. Ebenfalls offen lässt das Gesetz, wie die Aufklärung über die gesundheitlichen Risiken des Eingriffs gegenüber den Eltern erfolgen soll, wenn sie nicht von ÄrztInnen, sondern von Beschneidern vorgenommen wird. Mit dem Gesetz wird der Gleichheitsgrundsatz verletzt, wonach alle Kinder – unabhängig von ihrem Geschlecht und ihrer Herkunft – ein Recht auf körperliche Unversehrtheit haben.
Nach Schätzungen von TERRE DES FEMMES leben in Deutschland über 5.000 Mädchen, die von weiblicher Genitalverstümmelung bedroht sind. Die Praxis stellt in Deutschland rechtlich nur eine gefährliche und in Ausnahmefällen eine schwere Körperverletzung dar. Angesichts der lebenslangen gesundheitlichen Folgen hält TERRE DES FEMMES dies nicht für angemessen. Seit der ersten Anhörung zum Thema im Bundestag 1997 fordern TERRE DES FEMMES und weitere Organisationen einen eigenen Straftatbestand sowie konkrete Maßnahmen, um Mädchen wirksam zu schützen. Bislang sieht die Bundesregierung trotz zahlreicher Initiativen von Menschenrechtsorganisationen keinen Handlungsbedarf.
Irmingard Schewe-Gerigk: „Wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, dass die Anliegen der mehrheitlich afrikanischen Mädchen und Frauen, die von weiblicher Genitalverstümmelung bedroht oder betroffen sind, in Deutschland kein Gehör finden. Mit dem vorliegenden Gesetz zur Beschneidung von Jungen hat die Bundesregierung gezeigt, dass sie in der Lage ist, zügig gesetzgeberisch tätig zu werden. Ein eigenes Gesetz gegen weibliche Genitalverstümmelung ist nach fünfzehn Jahren mehr als überfällig!“
Quelle: http://www.terre-des-femmes.de