2 Gedanken zu „Stärkung der Rechte für Opfer sexuellen Missbrauchs“
Diesbezüglich habe ich gerade eben im NetzwerkB ganz anderes zu lesen bekommen. Unter OEG schreibt hier eine Kommentatorin, „dass es in einem Nachbarreferat des Sozialministeriums eines Freundes eine “interne Anweisung” gibt, alle Behindertenrechte und Versorgungsanträge kathegorisch und systematisch abzublocken, das Gesetz zu beugen und nötigenfalls zu brechen, insofern keine Beweislast entsteht! Diese interne Anweisung existiert so auch in anderen Bundesländern, selbstverständlich nur mündlich.“ Quelle NetzwerkB.org Die gesamte Gesetzes“stärkung“ ist eine Farce, um das Volk zu beschwichtigen, das sich nur allzugerne blenden lässt, damit es sich wieder in ihre heile Weltordnung ohne schlechten Gewissens verschanzen kann. Und Schnarri kann sich selbstbeweihräuchern in der Öffentlichkeit. Genial verpackt das Ganze. Schnarri sollte nach ihrer Amtszeit in der Werbebranche tätig werden. Die Voraussetzungen dafür hat sie hinreichend immer wieder bewiesen. Blenden bis zum Anschlag und Müll als Gold verkaufen.
Ja, da klopft sich Frau Leutheusser-Schnarrenberger selbst auf die Schulter: Kann man den Nichteingeweihten mit so einer Pressemeldung (und so einem billigen Kaninchen-Trick) schließlich vormachen, man würde etwas wirklich Weltbewegendes für die Opfer schaffen.
Liest man die Pressemeldung genauer, fällt auf, dass dort munter zwischen „strafrechtlichen“ und „zivilrechtlichen“ Konsequenzen hin- und hergehüpft wird. Hier wird – wie üblich – mit Sprache manipuliert.
Beispiel: (Zitat) „Viele Opfer beschäftigen sich sehr lange und intensiv damit, ob sie überhaupt gegen die Täter vorgehen können. Oft sind die psychischen Folgen sexualisierter Gewalt so folgenreich, dass erst Jahre nach der Tat zivilrechtliche Schritte eingeleitet werden können. Wenn ein Opfer also erst spät Schadenersatz von einem Täter verlangen kann, verhinderten bislang die zivilrechtlichen Verjährungsfristen oft eine Anerkennung des erlittenen Unrechts.“
Hier wird einerseits sogar durch das Bundesjustizministerium (BJM) anerkannt, dass Opfer erst sehr spät gegen die Täter vorgehen können. Ein Fakt, der in der Konsequenz dann eigentlich zu der Frage führen müsste, was bedeutet das für Verjährungsfristen überhaupt?
Vom BJM wird dieser Fakt aber nicht nur enggeführt auf eine scheinbar logische Konsequenz der Verlängerung von Verjährungsfristen, sondern noch enger: Der Fakt, dass Opfer erst spät gegen die Täter vorgehen können, wird in einem Streich auf die „Schadensersatzansprüche“ reduziert. Davon, dass die Täter das STRAFRECHT verletzen (und entsprechend eine STRAFRECHTLICHE Sanktion erfolgen muss), spricht selbst die BundesJUSTIZministerin nicht mehr, bzw. es wird durch das Lenken auf den vermeintlichen Schadensersatzanspruch des Opfers unterschlagen.
Tatsächlich aber geht es den meisten Opfern zuallererst um die STRAFRECHTLICHE Feststellung des Unrechts, das ihnen geschehen ist. Die Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch wurden jahrelang ZeugInnen von STRAFRECHTSVERLETZUNGEN durch die Täter und müssen dann regelmäßig feststellen, dass diese Straftäter niemals strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Dies stellt eine große Belastung für die meisten Betroffenen dar und wirkt mindestens ebenso retraumatisierend wie eine unqualifizierte Opferbefragung. Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch fordern vom Staat, dass er die Straftäter bestraft. Erst danach (und im Übrigen MIT der Feststellung der strafrechtlichen Schuld der Täter) kommen selbstverständlich auch die Forderungen nach Schadensersatz. Etwas, was jedem Normaldenkenden direkt einleuchten dürfte.
Da wird sich jetzt medienwirksam selbst auf die Schulter geklopft und von einer „Verlängerung der Verjährungsfristen“ gefaselt; den meisten, die nicht direkt mit der Thematik vertraut sind, ist nicht bewusst, dass es sich hier um einen ganz üblen „Staubsaugervertreter-Trick“ handelt. Die meisten werden jetzt tatsächlich denken, nun haben die Opfer länger Zeit, die Täter zur Anzeige zu bringen.
Tatsächlich aber ist es so, dass die Täter immer noch nach wenigen Jahren aus dem Schneider sind, und der Rechtstaat es nach wie vor einzig und allein den Opfern aufhalst, sich um Schadensausgleich zu kümmern. Im Zivilrecht muss der/die Betroffene klagen, das heißt, sämtliche Kosten des Verfahrens selbst tragen bis zur evtl. Verurteilung des Täters, die aber – wir wissen es alle – häufig nur sehr schwer zustande kommt. Auch der Kampf um Opferentschädigung nach dem OEG ist nach wie vor ein harter und nur sehr wenige Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch kommen dort zu ihrem Recht. Von tatsächlichen Verbesserungen im Schadensausgleich für die Opfer zu sprechen, ist also mehr als dreist.
Besonders ärgerlich ist es dann noch, zu behaupten, (Zitat) „Der Gesetzentwurf verbessert vor allem die Stellung des Opfers im Strafverfahren deutlich, …“ Nochmal: die Verlängerung der Verjährungsfristen betrifft ausschließlich das Zivilrecht! Im Strafrecht bleibt aktuell alles wie bisher. Das zeigt sich schon daran, dass der obige Satz (in dem die Verbesserung der Stellung der Opfer im Strafrecht gepriesen wird) folgendermaßen beendet wird: (Zitat) „… ohne dass rechtsstaatliche Standards beim Umgang mit dem Angeklagten beeinträchtigt werden.“
Also: Klares Signal, mit welcher Intention die ganzen Überlegungen am Runden Tisch erfolgten: die rechtsstaatlichen Standards beim Umgang mit dem Angeklagten (= TÄTER) dürfen unter keinen Umständen „beeinträchtigt“ werden.
Das ist wirklich ein besonders großes Kunststück (und gehört – wie gesagt – zum Handwerk der Zauberkünstler und Staubsaugervertreter), die bisherige Praxis des Täterschutzes beizubehalten und das als „Verbesserungen für die Opfer“ zu verkaufen!
Zuletzt noch ein Hinweis: Würde es tatsächlich um den Opferschutz (beispielsweise im Strafverfahren) gehen, müsste eine Bundesjustizministerin – so sie feststellen muss, dass die entsprechenden Strafverfahrenstechniken für Gewaltopfer belastend sind – eben diese Strafverfahrenstechniken bzw. Umstände, die zu Belastungen führen, ändern. Sie müsste sicherstellen, dass die Techniken so sind, dass kein Missbrauchsopfer auch noch Justizopfer wird.
Was aber macht sie stattdessen? Sie entfernt einfach die Missbrauchsopfer aus den Strafverfahren und begründet dies mit der „Schonung“ der Opfer vor zweiter Traumatisierung. (Zitat) „Ein Opfer darf unter keinen Umständen durch besonders belastende Umstände eines Strafverfahrens zum zweiten Mal zum Opfer werden. Die Opfer werden in Zukunft weniger häufig mit belastenden Mehrfachvernehmungen konfrontiert.“
Das Opfer als „schonungswürdiges“ Objekt. Hoppla, haben wir dan nicht schon gleich wieder die Täterseite aufscheinen?? Erst macht der Täter die Kinder zu seinen Objekten, jetzt macht die Bundesjustizministerin die Opfer zu „schutzwürdigen“ Opjekten. Beidesmal dieselbe Bemächtigung. Beidesmal werden die Betroffenen nicht als SUBJEKTE mit eigenen RECHTEN gesehen, sondern es wird ÜBER sie entschieden und verfügt. DAS IST – direkte oder strukturelle – GEWALT – hier fortgeführt durch das Bundesjustizministerium, dass dies aber als „Opferschutz“ verkaufen will.
Aber niemand will das sehen. Niemand will so genau hinsehen, wie hier verdreht und hingedreht wird. Keine Presse stellt die entscheidenden Fragen, kein „Unabhängiger Missbrauchsbeauftragter“, kein „Experte“. Alle nehmen die Wortspielereien der Bundesjustizministerin hin und erlauben ihr, das auch noch als Ausfluss aus der Arbeit am so genannten Runden Tisch zu verkaufen.
Diesbezüglich habe ich gerade eben im NetzwerkB ganz anderes zu lesen bekommen. Unter OEG schreibt hier eine Kommentatorin, „dass es in einem Nachbarreferat des Sozialministeriums eines Freundes eine “interne Anweisung” gibt, alle Behindertenrechte und Versorgungsanträge kathegorisch und systematisch abzublocken, das Gesetz zu beugen und nötigenfalls zu brechen, insofern keine Beweislast entsteht! Diese interne Anweisung existiert so auch in anderen Bundesländern, selbstverständlich nur mündlich.“
Quelle NetzwerkB.org
Die gesamte Gesetzes“stärkung“ ist eine Farce, um das Volk zu beschwichtigen, das sich nur allzugerne blenden lässt, damit es sich wieder in ihre heile Weltordnung ohne schlechten Gewissens verschanzen kann. Und Schnarri kann sich selbstbeweihräuchern in der Öffentlichkeit. Genial verpackt das Ganze. Schnarri sollte nach ihrer Amtszeit in der Werbebranche tätig werden. Die Voraussetzungen dafür hat sie hinreichend immer wieder bewiesen. Blenden bis zum Anschlag und Müll als Gold verkaufen.
Ja, da klopft sich Frau Leutheusser-Schnarrenberger selbst auf die Schulter: Kann man den Nichteingeweihten mit so einer Pressemeldung (und so einem billigen Kaninchen-Trick) schließlich vormachen, man würde etwas wirklich Weltbewegendes für die Opfer schaffen.
Liest man die Pressemeldung genauer, fällt auf, dass dort munter zwischen „strafrechtlichen“ und „zivilrechtlichen“ Konsequenzen hin- und hergehüpft wird. Hier wird – wie üblich – mit Sprache manipuliert.
Beispiel: (Zitat) „Viele Opfer beschäftigen sich sehr lange und intensiv damit, ob sie überhaupt gegen die Täter vorgehen können. Oft sind die psychischen Folgen sexualisierter Gewalt so folgenreich, dass erst Jahre nach der Tat zivilrechtliche Schritte eingeleitet werden können. Wenn ein Opfer also erst spät Schadenersatz von einem Täter verlangen kann, verhinderten bislang die zivilrechtlichen Verjährungsfristen oft eine Anerkennung des erlittenen Unrechts.“
Hier wird einerseits sogar durch das Bundesjustizministerium (BJM) anerkannt, dass Opfer erst sehr spät gegen die Täter vorgehen können. Ein Fakt, der in der Konsequenz dann eigentlich zu der Frage führen müsste, was bedeutet das für Verjährungsfristen überhaupt?
Vom BJM wird dieser Fakt aber nicht nur enggeführt auf eine scheinbar logische Konsequenz der Verlängerung von Verjährungsfristen, sondern noch enger: Der Fakt, dass Opfer erst spät gegen die Täter vorgehen können, wird in einem Streich auf die „Schadensersatzansprüche“ reduziert. Davon, dass die Täter das STRAFRECHT verletzen (und entsprechend eine STRAFRECHTLICHE Sanktion erfolgen muss), spricht selbst die BundesJUSTIZministerin nicht mehr, bzw. es wird durch das Lenken auf den vermeintlichen Schadensersatzanspruch des Opfers unterschlagen.
Tatsächlich aber geht es den meisten Opfern zuallererst um die STRAFRECHTLICHE Feststellung des Unrechts, das ihnen geschehen ist. Die Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch wurden jahrelang ZeugInnen von STRAFRECHTSVERLETZUNGEN durch die Täter und müssen dann regelmäßig feststellen, dass diese Straftäter niemals strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Dies stellt eine große Belastung für die meisten Betroffenen dar und wirkt mindestens ebenso retraumatisierend wie eine unqualifizierte Opferbefragung. Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch fordern vom Staat, dass er die Straftäter bestraft. Erst danach (und im Übrigen MIT der Feststellung der strafrechtlichen Schuld der Täter) kommen selbstverständlich auch die Forderungen nach Schadensersatz. Etwas, was jedem Normaldenkenden direkt einleuchten dürfte.
Da wird sich jetzt medienwirksam selbst auf die Schulter geklopft und von einer „Verlängerung der Verjährungsfristen“ gefaselt; den meisten, die nicht direkt mit der Thematik vertraut sind, ist nicht bewusst, dass es sich hier um einen ganz üblen „Staubsaugervertreter-Trick“ handelt. Die meisten werden jetzt tatsächlich denken, nun haben die Opfer länger Zeit, die Täter zur Anzeige zu bringen.
Tatsächlich aber ist es so, dass die Täter immer noch nach wenigen Jahren aus dem Schneider sind, und der Rechtstaat es nach wie vor einzig und allein den Opfern aufhalst, sich um Schadensausgleich zu kümmern. Im Zivilrecht muss der/die Betroffene klagen, das heißt, sämtliche Kosten des Verfahrens selbst tragen bis zur evtl. Verurteilung des Täters, die aber – wir wissen es alle – häufig nur sehr schwer zustande kommt. Auch der Kampf um Opferentschädigung nach dem OEG ist nach wie vor ein harter und nur sehr wenige Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch kommen dort zu ihrem Recht. Von tatsächlichen Verbesserungen im Schadensausgleich für die Opfer zu sprechen, ist also mehr als dreist.
Besonders ärgerlich ist es dann noch, zu behaupten, (Zitat) „Der Gesetzentwurf verbessert vor allem die Stellung des Opfers im Strafverfahren deutlich, …“ Nochmal: die Verlängerung der Verjährungsfristen betrifft ausschließlich das Zivilrecht! Im Strafrecht bleibt aktuell alles wie bisher. Das zeigt sich schon daran, dass der obige Satz (in dem die Verbesserung der Stellung der Opfer im Strafrecht gepriesen wird) folgendermaßen beendet wird: (Zitat) „… ohne dass rechtsstaatliche Standards beim Umgang mit dem Angeklagten beeinträchtigt werden.“
Also: Klares Signal, mit welcher Intention die ganzen Überlegungen am Runden Tisch erfolgten: die rechtsstaatlichen Standards beim Umgang mit dem Angeklagten (= TÄTER) dürfen unter keinen Umständen „beeinträchtigt“ werden.
Das ist wirklich ein besonders großes Kunststück (und gehört – wie gesagt – zum Handwerk der Zauberkünstler und Staubsaugervertreter), die bisherige Praxis des Täterschutzes beizubehalten und das als „Verbesserungen für die Opfer“ zu verkaufen!
Zuletzt noch ein Hinweis: Würde es tatsächlich um den Opferschutz (beispielsweise im Strafverfahren) gehen, müsste eine Bundesjustizministerin – so sie feststellen muss, dass die entsprechenden Strafverfahrenstechniken für Gewaltopfer belastend sind – eben diese Strafverfahrenstechniken bzw. Umstände, die zu Belastungen führen, ändern. Sie müsste sicherstellen, dass die Techniken so sind, dass kein Missbrauchsopfer auch noch Justizopfer wird.
Was aber macht sie stattdessen? Sie entfernt einfach die Missbrauchsopfer aus den Strafverfahren und begründet dies mit der „Schonung“ der Opfer vor zweiter Traumatisierung. (Zitat) „Ein Opfer darf unter keinen Umständen durch besonders belastende Umstände eines Strafverfahrens zum zweiten Mal zum Opfer werden. Die Opfer werden in Zukunft weniger häufig mit belastenden Mehrfachvernehmungen konfrontiert.“
Das Opfer als „schonungswürdiges“ Objekt. Hoppla, haben wir dan nicht schon gleich wieder die Täterseite aufscheinen?? Erst macht der Täter die Kinder zu seinen Objekten, jetzt macht die Bundesjustizministerin die Opfer zu „schutzwürdigen“ Opjekten. Beidesmal dieselbe Bemächtigung. Beidesmal werden die Betroffenen nicht als SUBJEKTE mit eigenen RECHTEN gesehen, sondern es wird ÜBER sie entschieden und verfügt. DAS IST – direkte oder strukturelle – GEWALT – hier fortgeführt durch das Bundesjustizministerium, dass dies aber als „Opferschutz“ verkaufen will.
Aber niemand will das sehen. Niemand will so genau hinsehen, wie hier verdreht und hingedreht wird. Keine Presse stellt die entscheidenden Fragen, kein „Unabhängiger Missbrauchsbeauftragter“, kein „Experte“. Alle nehmen die Wortspielereien der Bundesjustizministerin hin und erlauben ihr, das auch noch als Ausfluss aus der Arbeit am so genannten Runden Tisch zu verkaufen.
Ach, es ist alles so ärgerlich!