Heute fand ich auf dieser Website folgenden Ausspruch von Jörg Kachelmann: „Aber im Bereich Missbrauch und Vergewaltigung sind Falschbeschuldigungen ein Massenphänomen geworden.“
Gehörte ich bislang zu den wenigen Menschen, die immer noch dachten, dass Kachelmann das Recht „Im Zweifel für den Angeklagten“ zugesprochen werden sollte, so sehe ich heute, dass dieser Mann nicht nur keine Ahnung hat, sondern diese auch noch unsinnigerweise verbreitet.
Es reicht, Herr Kachelmann, wir Missbrauchsopfer haben einfach zu oft gehört, dass wir die Unwahrheit sagen, dass wir selbst Schuld sind an unserem Schicksal, dass wir Lügen um andere zu schädigen. Ist es nicht eher ein Massenphänomen, dass Männer wie Sie glauben, sich an Kindern oder Frauen bedienen zu dürfen?
Ganz ehrlich? Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich kotzen möchte!
Die „Opferindustrie“ bittet zum Faktencheck!
Morgen (31.10.2012) um 9.30 Uhr geht Jörg Kachelmanns Feldzug gegen die „Opferindustrie“ in die nächste Runde. Dann wird vor dem Landgericht Frankfurt seine Klage gegen Claudia D. verhandelt: Kachelmann verklagt die Frau, die ihn wegen Vergewaltigung angezeigt hatte, auf Schadenersatz. Er hätte gern die rund 13.000 Euro zurück, die er in – von ihm in Auftrag gegebenen – Gutachten investiert hat.
Die „Initiative für Gerechtigkeit bei sexueller Gewalt“ möchte ein sichtbares Zeichen und Gegengewicht zu Kachelmanns skandalöser Behauptung („Massenphänomen Falschbeschuldigungen“, „Opferindustrie“) setzen und ruft daher unter dem Motto „Die „Opferindustrie“ bittet zum Faktencheck!“ dazu auf, am Verhandlungstag vor dem Gericht in Frankfurt zu demonstrieren.
Wo? Landgericht Frankfurt, Gebäude B (Gerichtsstraße 2, Nähe Konstablerwache)
Wann? 31.10.2012 (Mittwoch), 9.30 Uhr (bitte früher kommen! Aktivistinnen sind ab 8:45 Uhr vor Ort)
Außerdem werden Unterschriften gesammelt mit Forderungen an den Bundesgerichtshof, dessen Gesetzesauslegungen Freisprüche in Vergewaltigungsprozessen trotz bewiesenen „Nein“s möglich machen. Mehr unter: http://fuer-gerechtigkeit.jimdo.com/
Siehe auch: http://www.emma.de/ressorts/artikel/vergewaltigung/kachelmann-proteste-in-frankfurt/
Vor allem kann dieser Heini seine Behauptungen nicht mit irgendwelchen wissenschaftlich fundierten Zahlen belegen! Das ist alles nur das übliche Macho-Gehabe: Mir ist jemand auf den *Sch….* getreten, und das ist Majestätsbeleidigung! Und aus dieser persönlich empfundenen Beleidigung heraus agiert dieser Heini jetzt.
Im ganzen Zusammenhang mit den Fragen eines so genannten „Massenphänomens“ an Falschbeschuldigungen verweise ich auf folgende Zahlen:
Eine Auswertung zur Strafverfolgung von Vergewaltigung in elf europäischen Ländern (cwasu, Mai 2009) hat ergeben, dass in Deutschland entgegen der weit verbreiteten Stereotype, wonach die Quote der Falschanschuldigungen bei Vergewaltigung beträchtlich ist, der Anteil in Deutschland bei nur 3% liegt. Auch in anderen Ländern ist das Problem der Falschanschuldigung marginal und rangiert zwischen 1-9%. Diese Ergebnisse kontrastieren die bei der Polizei und bei den Justizbehörden weit verbreitete Auffassung, dass Falschanschuldigungen ein großes Problem bei der Strafverfolgung von Vergewaltigung darstellen, so die Autoren der ländervergleichenden Auswertung.
Aufschlussreich sind in diesem Zusammenhang die Faktoren, die die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung erhöhen. Unter anderem sind dies: nicht europäische Herkunft, Singlesein, Erwerbslosigkeit, Vorstrafen und psychische Probleme beim Verdächtigen (cwasu-Studie). Dies legt den Verdacht nahe, dass bei der Beurteilung des Sachverhalts im Rahmen des Ermittlungsverfahrens Vorurteile und Alltagsmythen eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen.
Dies bestätigen weitere Forschungsergebnisse. Beispielsweise hat Dr. Udo Steinhilper von der Juristischen Fakultät Konstanz herausgefunden, dass es bei Sexualdelikten auf allen Ebenen der Strafverfolgung (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) zu Prozessen der Selektion durch persönliche Einstellung oder Umdeutung kommt. Diese Selektionsprozesse sind wesentlich durch Sexualitätsmythen, Geschlechterstereotype und opferbeschuldigendes Alltagswissen geprägt, bestätigt u.a. Prof. Dr. jur. Ulrike Lembke von der Fakultät für Rechtswissenschaft Hamburg.
Es gibt demnach auf allen Ebenen der Strafverfolgung diverse völlig falsche Vorstellungen darüber, wann wirklich eine Vergewaltigung vorliegt, wie sich Frauen gegenüber Männern verhalten sollten, wann freiwilliges Einverständnis in sexuelle Handlungen vorliegt, welche Einflussmöglichkeiten das Opfer auf den Tatverlauf hat, welche Folgen ein sexualisiertes Gewaltdelikt für die Betroffenen haben kann, wie sich Traumata äußern etc.
Weitere empirische Studien haben sich mit der Frage, welche Umstände der Tatbegehung sich wie auf die Glaubwürdigkeit des Opfers auswirken, beschäftigt. Ergebnis war, dass die Vorbeziehung zwischen Täter und Opfer signifikanten Einfluss auf die Bewertung des Falles und der Glaubwürdigkeit des Opfers hatte. Je näher bekannt Täter und Opfer waren, umso mehr Verantwortung für das Tatgeschehen wurde dem Opfer zugeschrieben und umso mehr nahm seine Glaubwürdigkeit ab (!!).
Mehr dazu unter folgenden Links:
http://www.terre-des-femmes.de – Artikel „Achtung, Kachelmann schlägt um sich“
TDF Infoblatt „Sexuelle Gewalt“ (http://frauenrechte.de/online/images/downloads/hgewalt/Sexuelle-Gewalt-in-Deutschland.pdf)
http://www.frauen-gegen-gewalt.de/pressemitteilungen.html