1 Gedanke zu „Sex zwischen Lehrern und Schülern soll härter bestraft werden“

  1. Ach, hat unsere Politik auch schon den Stolperstein entdeckt, die bestimmt gestrickte Lehrer bisher ausnutzen konnten, ohne dafür belangt zu werden.

    „Schutzbefohlene“!!! Eltern vertrauen zunächst einmal ihre Kinder der SCHULE an sich an und haben keinen Einfluss, wer Klassenlehrer ihrer Kinder wird. ERGO, sie vertrauen nicht dem KLASSENLEHRER ihre Kinder an, sondern der SCHULE samt SCHULBEHÖRDE!!!
    Ob dieses Vertrauen nun von einem Klassenlehrer oder einem Fachlehrer oder einem Vertretungslehrer zutiefst erschüttert wird, ist ohne Belang. Für die Opfer, die Kinder ist das unrelevant, welche Stellenbeschreibung ihr Täter innehatte. Täter ist Täter, Opfer ist Opfer, Missbrauch ist Missbrauch.

    Jeder normale Bürger, der eine 14 jährige sex. missbraucht, hat strafrechtliche Konsequenzen zu tragen lt. Gesetz!

    Wie kam die Politik bisher zu der Annahme, diese Regelung gelte für „Vertretungslehrer“ nicht. Sie sind ebenso wie Klassenlehrer Staatangestellte, wenn es sich um eine öffentlich, staatliche Schule handelt, wie hier der Fall. An Privatschulen gilt ebenso: Die Eltern haben keinen Einfluss, wer Klassenlehrer ihres Kindes wird. Sie vertrauen ihr Kind DER SCHULE an, nicht einem Einzellehrer!!!!
    Welch ein Irrsinn!!! Es ist unmissverständlich im Gesetz, ohne Unterscheidung von Klassenlehrer, Vertreter, Mutterschaftvertretung, Krankheitsvertretung und dergleichen folgendes zu lesen:

    „Sexuelle Handlungen mit Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren werden nach § 174 StGB bestraft, wenn dem Täter der Jugendliche zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist und das damit verbundene Abhängigkeitsverhältnis missbraucht wurde.“

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