1 Gedanke zu „Richter erleichtern Entschädigung“

  1. Das hat sich wohl noch nicht in allen Sozialgerichten rumgesprochen.
    Zu spät: ich habe vor drei Wochen den OEG – Scheiß hingeschmissen genau aus diesen Gründen, die in dem Fall der inzwischen 51 jährigen Frau beschrieben werden, die beinahe jeder Antragsteller im Laufe des Verfahrens über sich ergehen lassen muss. Demütigungen und Diffarmierungen.
    Es wäre dringend von Nöten, dass zusätzlich zur Glaubhaftigkeitserleichterung auch ein Zeitlimit des OEG – Verfahrens gesetzlich verabschiedet wird.

    1999 hat diese Frau ihren Antrag auf Entschädigung gestellt!!!
    14 Jahre lang wurde dieses Verfahren in die Länge gezogen!!!
    Das beinhaltet:
    – 14 Jahre lang Demütigungen, Retraumatisierungen durch Gutachter und „Sozial“richter
    – 14 Jahre lang der Lüge von Sesselpfurzern bezichtigt zu werden
    – 14 Jahre lang von Amts wegen indirekt als „Täter“ eingestuft zu werden, während den wahren Tätern die Stange gehalten wird, sie unbescholten weiter ihre Verbrechen ausüben können
    – !4 Jahre lang Loyalität von Amts wegen gegenüber den Tätern und Verleumdungen, die Betroffene und Antragssteller über sich ergehen lassen müssen
    – 14 Jahre lang erneutes Trauma
    – 14 Jahre lang im Opferstatus verharren müssen, in der Bittstellerrolle festsitzen
    – 14 Jahre lang!!! Ausgang offen!!

    Allein dafür müssten alle von Amts wegen „tätigen“ Beteiligten horrende Summe Schmerzensgelder an Antragsteller zahlen, denn das ist psychische Folter!!!

    Soviel zum OpferBEschädigungsgesetz!!!

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