„Körperlicher und sexueller Missbrauch gegen Kinder oder Gewalt gegen Familienangehörige in Gegenwart von Kindern verursacht immer eine massive psychische Traumatisierung. Gewalt und Missbrauch sind daher immer Verwirkungsgründe. Es ist die Pflicht von Eltern, Kinder vor Missbrauch in Schutz zu nehmen. Eine Verletzung dieser Pflicht führt zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs.“