Ohrfeigen haben noch nie geschadet…

… so die Meinung einer Facebook-Userin, mit der sie leider nicht alleine dasteht.

Eine Antwort darauf:
Genau diesen blöden Spruch habe ich erwartet! Wer ihn ausspricht, zeigt, dass ihm die Ohrfeigen seiner Kindheit sehr wohl geschadet haben. Davon abgesehen: Wer ein Kind schlägt, macht sich strafbar! Es gibt Gesetze, an die wir uns zu halten haben, ist das noch nicht bis zu Ihnen vorgedrungen?

„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung (§ 1631 Abs. 2 BGB). Daher ist eine körperliche Bestrafung, etwa durch Prügel, aber auch durch Ohrfeigen oder Klapse, verboten. Auch festes Zupacken oder Angst auslösendes Bedrängen sind nicht erlaubt, ebenso wenig seelische Verletzungen wie das Bloßstellen oder Lächerlichmachen des Kindes.“
Gilbert Häfner (Richter)

Und hier nochmal der o.g. Paragraph zum Verinnerlichen:
§ 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge
(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
(3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.

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