Mögliche Konsequenzen einer Anzeige

http://beauftragter-missbrauch.de/course/view.php?id=170

Ergänzend dazu ein Zitat einer Juristin des UBSKM:

In der Tat ist es richtig, dass man sich wegen übler Nachrede strafbar machen könnte, wenn man bereits verjährte Taten zur Anzeige bringt, wohlwissend, dass sie verjährt sind. Nach meiner Einschätzung werden die Strafverfolgungsbehörden aber solche Verfahren in der Regel einstellen, wenn man die Taten nur bei den Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige bringt und das Geschehen nicht noch weiteren Personen erzählt. Aber eine Garantie dafür gibt es natürlich nicht.

 

Schreibe einen Kommentar