2 Gedanken zu „Lehrer forderte via Facebook Sex von Schülerin“

  1. „Der Lehrer habe sich dann an das Gericht gewandt und erklärt, dass er einen Fehler begangen habe. Da es aber keine körperlichen sexuellen Kontakte mit der Schülerin gegeben habe, seien das Unterrichtsverbot und eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis unverhältnismäßig.“

    „einen Fehler begangen…“
    …“da es aber keine körperlichen sex. Kontakte mit der Schülerin gegeben habe…“

    Als ob dies nie die Absicht seiner monatelangen Bemühungen im Kontakt (Belästigung) mit der Schülerin gewesen sei!!!
    Hätte die Schülerin nicht den Mut gehabt, sich an die Schulleitung zu wenden, hätte dieser „Pädagoge“ sicherlich konsequent sein Ziel weiter verfolgt.

    Wie sich Täter doch immer wieder mit allen Mitteln rausreden wollen und die begangene Schuld von sich weisen, wenn es ins Eingemachte geht, sie aufflliegen und sie sich mit den Konsequenzen ihrer Handlung konfrontiert sehen.

    Armer, armer Täter!!!

    „unverhältnismäßig“ empfindet er die Konsequenzen, die das Gericht ausgesprochen hat.

    UNVERHÄLTNISMÄßIG ist wohl eher, wenn ein Lehrer eine 16 jährige Schülerin belästigt!!!

    .

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  2. Es kann nicht angehen, das ein solches Verhalten toleriert wird. Hier liegt eindeutig ein Verstoß gegen eine Schutzbefohlene vor. Egal wie alt die Schülerin ist, es ist definitiv eine Straftat, die mit aller Härte des Gesetzes bestraft werden muss. Schon allein um ein Zeichen zu setzen, damit andere Lehrer es nicht wiederholen.

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