Kindesmissbrauch: Vater soll Tochter 25 Jahre lang fast täglich missbraucht haben

Geschrieben von Rechtsanwalt am 24.09.12 in: Kindesmissbrauch

Vor dem Landgericht Wiesbaden hat sich ein heute 62-jähriger Mann wegen Kindesmissbrauchs zu verantworten. Er soll 25 Jahre lang fast täglich Sex mit seiner Tochter gehabt haben. Die Anklage geht davon aus, dass die Vergewaltigungen seit dem 12. Lebensjahr der Tochter regelmäßig begangen wurden. Konkret klagt die Staatsanwaltschaft aber nur vier Taten an, da die Tochter sich nur an diese ganz konkret erinnern kann.

Die Tochter spricht aber von ungefähr 9000 Fällen. Dabei soll sie siebenmal von ihrem Vater geschwängert worden sein, wobei sie jedes Mal abtrieb. Bei einer Abtreibung im Jahr 2002 wurde per DNA-Test die Vaterschaft des eigenen Vaters nachgewiesen. Die Föten werden nun genauer untersucht. Auch die anderen Kinder des Mannes bezeichnen ihn als gewalttätigen und unberechenbaren Tyrann. Mehrfach soll er seine Kinder verprügelt haben.
Während die Staatsanwaltschaft zehn Jahre Haft für den Angeklagten fordert, zeigt dieser wenig Reue. Viel mehr behauptet er, dass die Tochter mit ihm Sex gewollt habe und sie beim ersten Kontakt auch schon 18 Jahre alt gewesen sei.

Die Strafverteidigung fordert Freispruch. Dabei betont die Verteidigung in ihrem Plädoyer jedoch, dass dies nicht bedeute, dass das Opfer gelogen habe. Vielmehr seien die vier Taten zu unkonkret, um darauf eine Verurteilung stützen zu können. Der Vorfall mit der nachgewiesenen Vaterschaft sei dagegen gar nicht im Verfahren verhandelt worden. Das Urteil wird am 24. September verkündet.

Autor des Beitrags ist Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Böttner, Anwaltskanzlei aus Hamburg und Neumünster. Weitere Gerichtsentscheidungen und allgemeine Informationen zum Strafrecht und der Strafverteidigung finden Sie auf der Kanzlei-Homepage.
Quelle: http://www.anwalt-strafverteidiger.de/strafrecht-meldungen/strafrecht/kindesmissbrauch/

3 Gedanken zu „Kindesmissbrauch: Vater soll Tochter 25 Jahre lang fast täglich missbraucht haben“

  1. Sieben Abtreibungen – „vier Taten“ (Verteidiger).
    (Mindestens) Sieben Mal geschwängert (=Föten) – „unkonkret“ (Verteidiger).

    Mmmh, klingt nach der üblichen Tätermissbrauchslogik.

    Und selbstverständlich tun „18-jährige“ Töchter nichts lieber, als mit ihrem „gewalttätigen und tyrrannischen“ Vater „Sex zu haben“. Auch „logisch“.

    Ach ja: Und wie passt die „vier Taten“-Aussage des Verteidigers zur Aussage des Täters, dass „die Tochter mit ihm Sex gewollt habe und sie beim ersten Kontakt auch schon 18 Jahre alt gewesen sei“ (ohne Kenntnis der genaueren Umstände deutet das für mich darauf hin, dass der Vater die „sexuellen Kontakte“ einräumt und die Tochter heute vermutlich einiges älter ist als 18, was auf mehr als vier Kontakte schließen lassen könnte??)?? Vermutlich verstehen das auch nur diejenigen, die sich noch ohne den Verstand zu verlieren in unserem „Rechtssystem“ bewegen können.

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