4 Gedanken zu „Junge ersticht Kinderschänder“

  1. Das kommt dabei raus, wenn die Justiz lapidar mit Sexualstraftätern verfährt.
    Kinder, die sich nicht mehr anders zu helfen wissen, als ihre Täter für immer aus ihrem Leben zu verbannen.

    Würden Richtern, unsere Politiker endlich registrieren, dass Sexualstraftäter Persönlichkeitstäter sind, die ihr Leben lang eine unverantwortliche Gefahr, eine Zeitbombe für die Schwächsten in unserem Lande, nämlich den Kindern sind, würden sie diese Verbrecher in Sicherheitsverwahrung nach dem Vollzug nehmen.

    Es muss eine Langzeitstudie ins Leben gerufen werden, um schwarz auf weiß darlegen und beweißen zu können, dass alle Sexualstraftäter rückfällig werden, egal ob Therapie oder nicht!

    Der deutsche Gutachter Frank Urbaniok (der leider in der Schweiz praktiziert), von dem ich letzthin schrieb, berichtete über so eine Studie, die genau das belegte. Nicht ein Sexualstraftäter – der nicht „rückfällig“ wurde.

    „Unter anderem setzt er sich für eine verstärkte Berücksichtigung präventiver Aspekte in der Rechtsprechung ein und sprach sich in diesem Zusammenhang für eine gesetzliche Verankerung eines Präventionsprinzips aus. In der öffentlichen Wahrnehmung wird er einerseits als Hardliner bezeichnet, welcher Straftäter auch dann lebenslänglich verwahrt sehen will, wenn diese ihre Haftstrafe bereits verbüßt haben“

    Zitat: Wikipedia
    http://de.wikipedia.org/wiki/Frank_Urbaniok

    Solange sich hier in der Wahrnehmung (trotz mehrmaliger Anzeigen wurde die Polizei nicht tätig, trotzdem der Mann bereits vorbestraft war wegen Sexualstraftaten) nichts gravierend ändert, solange es keine konsequente Verfolgung von Staftätern gibt, solange immer noch Straftäter mit einer Bewährungsstrafe davon kommen, solange Straftäter nach dem Vollzug wieder der Öffentlichkeit zugemutet werden, solange ein derart rechtsfreier Raum für Täter in Deutschland gewährt wird, werden Kinder in ihrem Schicksal allein gelassen.
    Ich kann mir durchaus vorstellen, dass der Junge für sich keine andere Möglichkeit mehr sah, um dieser Missbrauchs – Hölle zu entkommen. Erwachsene, die zusehen, Justiz, die nicht handelt – Kinder weder schützen noch helfen, eine Rechtsprechung, die zum Himmel schreit. und alles andere als RECHT ist.
    Der Junge war schlichtweg verzweifelt, und ganz, ganz übelst alleine gelassen worden, und sah für sich keinen anderen Ausweg mehr.
    Trotz mehrfacher Anzeigen von ERWACHSENEN bei der zuständigen Kripo wurde den Vorwürfen nicht nachgegangen. Obwohl bekannt war, dass dieses Schw. schon mal wegen Sexualstaftaten im Vollzug war, sah die Polizei keinen Anlass, diesen erneuten Anzeigen nachzugehen???
    Ich kann nur hoffen, dass diese Polizisten eine safitge Dienstaufsichtsstrafe bekommen.
    Denn: Fakt ist, dass die Polizei gesetzlich verpflichtet ist, ALLEN Anzeigen nachzugehen – egal ob diese anonym, oder unter einem Pseudonym oder persönlich getätigt werden.

    Siehe folgender Link

    http://www.krimlex.de/artikel.php?BUCHSTABE=&KL_ID=181

    (dritter Absatz der Seite), wo in den Richtlinien klar und deutlich gestzlich verankert ist, dass sich die Polizei, Kripo… an die dort verbindlichen Dienstanweisungen zu halten hat, egal – ob eine Anzeige persönlich oder anonym gemacht wurde.

    Wird hier also ein Polizist nicht tätig, verletzt er seine Dienstpflichten!!!
    Und mal unter vorgehaltener Hand, mich würde es nicht wundern, wenn im Laufe der Ermittlungen rauskäme, dass die Polizei vor Ort – die nicht tätig wurde, gar gemeinsame Sache mit dem Sexualstaftäter hatte. Denn was bewegt einen Polizisten dazu, trotz mehrfacher Anzeigen von Anwohnern, nicht zu handeln, nicht zu reagieren, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet sind??? Das stinkt doch zum Himmel!!!!

    Wie schäbig, dass nun die alleinige Verantwortung, die durch die versäumten behördlichen Vorgänge überhaupt erst auf eine ganz tragische Art und Weise – nämlich der Verzweiflungstat des Opfers, zum Tragen kam, diesem Opfer, einem 15 jährigen Jungen aufgehalst wird.
    Zitat: „Paul droht nun eine bis zu 10jährige Haft“
    Ich fasse es nicht, Sexualstraftäter laufen frei herum, erhalten für unfassbare Verbrechen an wehrlose Kinder lapidare Haftstrafen, die nicht selten als Bewährungsstrafe ausgesprochen werden, und ein Opfer dieser Schw… , dass minderjährig ist und vom Umfeld, von der Justiz komplett alleine gelassen wurde, und aus Verzweiflung für sich keinen anderen Weg mehr sah, um aus der Hölle zu gelangen, muss mit einer Haftstrafe von 10 Jahren rechnen.
    Unser Land ist soooowas von krank und pervers!!!

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  2. Dazu noch das Vertrauen, das Kinder Erwachsenen entgegenbringen und welches ihnen suggeriert, dass alles, was Erwachsene tun, gut und richtig ist.

    Was der Junge getan hat, war falsch und gehört bestraft. Dennoch wünschen wir dem Kind verständnisvolle und gnädige Richter, die sich in die schreckliche Not des Jungen einfühlen und sich zu einer dieser Not und Verzweiflung angepassten Strafe entscheiden können. Im Grunde ist der Junge durch die Missbräuche schon mehr als genug und vor allem lebenslang gestraft…

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  3. Frau hält das alles im Kopf nicht aus:

    DIE WELT schreibt zu diesem Fall (Zitat) „Die beiden hatten in der Vergangenheit eine sexuelle Beziehung, so krank sich das auch anhören mag“, so der [ERMITTLUNGS!!]Beamte weiter. Diese soll aber bereits einige Zeit zurückliegen.“

    Was sich hier krank anhört, ist nicht die vermeintlich „sexuelle Beziehung“, die der Junge (zur Erinnerung: Jetzt ist er 15 Jahre alt, und diese vermeintliche „sexuelle Beziehung“ soll „bereits einige Zeit zurückliegen“!!!!) angeblich mit dem (bereits mehrfach aufgefallenen und vorbestraften) Täter gehabt haben soll, sondern krank ist ein solcher Ermittlungsbeamter, der sexuellen Kindesmissbrauch nicht von „sexuellen Beziehungen“ unterscheiden kann!!!!

    Zur Erinnerung (für alle Mitlesenden, die mit der Materie nicht so bewandert sind):

    Ein Kind ist aufgrund seines Entwicklungs- und Informationsstandes überhaupt nicht in der Lage, ein wissentliches Einverständnis zu solcherart Handlungen zu geben. Kinder haben erstens nicht denselben Informationsstand wie der Erwachsene, der sich ihrer sexuell bemächtigt. Ihnen fehlen aufgrund ihres Entwicklungsstandes die Kriterien, um beurteilen zu können, wer für sie der „richtige“ Sexualpartner sein könnte und was eine „sexuelle Beziehung“ überhaupt ist. Selbst wenn Kinder die körperliche Bedeutung der Sexualität kennen sollten, heißt das noch lange nicht, dass sie die Tragweite „sexueller Beziehungen“ erfassen können.

    Zweitens sind Kinder emotional und rechtlich von Erwachsenen abhängig; ihnen wird außerdem beigebracht, Erwachsenen zu gehorchen. Zwischen Erwachsenen besteht folglich ein strukturelles Machtgefälle.

    Kinder können also aufgrund von fehlenden Kenntnissen UND fehlender Macht nicht als gleichberechtigte Partner sexuelle „Kontakte“ mit (richtiger: Übergriffe von) Erwachsenen ablehnen oder zustimmen. Demnach ist JEDER SEXUELLE KONTAKT ZWISCHEN KINDERN UND ERWACHSENEN SEXUELLER MISSBRAUCH. (Quelle: Bange 1992)

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  4. Zitat: „ „Da waren immer Jungen, einige vielleicht gerade erst elf Jahre“, sagt ein anderer Mieter. Mehrfach wollen die Leute im Haus den Vorbestraften angezeigt haben. Passiert sei nichts.“

    Was gibt es da noch zu sagen?

    Selbstjustiz als FOLGE eines völlig verfehlten rechtsstaatlichen Umgangs mit pandemischem Kindesmissbrauch in dieser Gesellschaft ist zwar nicht „richtig“ aber verständlich.

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