Initiative-Mutmachen und die BI

Die Betroffenen-Initiative „Mutmachen“ macht im Anschluss an das erste Jour-Fixe vom 27.01.2012 folgenden Vorschlag zur bundesweiten Vernetzung aller Betroffenen bzw. Betroffenen-Initiativen:
Um zukünftig eine reibungslose und von alten Ressentiments unbelastete Zusammenarbeit aller Betroffenen-Initiativen zu gewährleisten, halten wir es für einen pragmatischen Ansatz, dass alle Betroffenen-Initiativen (ebenso wie Betroffenen-Vereine, die zukünftig immer mitgemeint sind) als gleichberechtigte Betroffenen-Initiativen angesehen werden.
Die „Bundesinitiative der Betroffenen von sexualisierter Gewalt und Missbrauch im Kindesalter e.V.“ (kurz „BI“) ist deshalb – gerade auch vor dem Hintergrund ihres Zustandekommens (fehlende Legitimation als bundesweiter Zusammenschluss aller Betroffenen/Betroffenen-Initiativen) – zunächst einmal als Betroffenen-Initiative wie alle anderen auch anzusehen. Den Namen „Bundesinitiative“ hat sie selbst gewählt und dieser ist daher zufällig wie die anderen Namen der Betroffenen-Initiativen ebenfalls. Wie bereits mehrfach festgestellt, sagt er nichts über den Status (bundesweite Vereinigung aller Betroffenen/Betroffenen-Initiativen) aus.
Die in der „BI“ offenbar zusammengeschlossenen 8 Vereine können sich dabei weiterhin als Teil der „BI“ vertreten lassen oder selbst eine Betroffenen-Initiative unter dem Dach einer neu zu gründenden „Bundesunion der Betroffenen von sexualisierter Gewalt im Kindesalter“ (Namensvorschlag) werden.
Die Basis dieser neu zu gründenden „Bundesunion der Betroffenen von sexualisierter Gewalt im Kindesalter“ (Namensvorschlag) könnten die Betroffenen-Initiativen bilden, die an dem jüngst veranstalteten ersten Jour Fixe des Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten teilgenommen haben. Weitere Betroffenen-Initiativen (und Vereine) können selbstverständlich dazukommen.
Die weitere Vernetzung der Initiativen, organisatorische und andere Sachfragen hinsichtlich einer echten Bundesvereinigung der Betroffenen/Betroffenen-Initiativen ergeben sich ERST aus dieser Basis und sind unter ALLEN an dieser Gründung interessierten und engagierten Betroffenen-Initiativen auszumachen.
Unter diesen Bedingungen – und NUR UNTER DIESEN BEDINGUNGEN – ist von der Betroffenen-Initiative „Mutmachen“ eine Zusammenarbeit mit der Betroffenen-Initiative „Bundesinitiative“ vorstellbar und akzeptabel.

Initiative-Mutmachen, 31. Januar 2012

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