Das Kostenerstattungsverfahren

Etliche PsychotherapeutInnen mit Privatpraxis behandeln auch gesetzlich Versicherte im sogenannten Kostenerstattungsverfahren. Falls Sie dringend einen Therapieplatz benötigen, von TherapeutInnen mit Kassensitz aber wegen unzumutbar langer Wartezeiten immer wieder abgewiesen werden, können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung stellen.

Hier finden Sie einige Tipps und Hilfestellungen zum Kostenerstattungsverfahren. Ein Klick auf den Link öffnet die PDF-Datei.