2 Gedanken zu „Bewährungsstrafe: Wehrlose Frau sexuell missbraucht“

  1. Täter wissen, dass sie einer Gefängnisstrafe entgehen, wenn sie kurz vor Schluss ein Geständnis ablegen, was mit Reue überhaupt nichts zu tun hat.
    Sexualverbrecher bereuen bekanntlich überhaupt nichts, sie wollen nur ihre Haut retten, mehr nicht. Dieses Verhalten konnte man gerade die letzten Jahre hinreichend belegen. (Kirche, Institutionen, Heime, Eliteschulen, Prominente… allesamt gaben nur das zu, was ohnehin schon bewiesen war, mehr aber auch nicht!!!).

    2000 € – was für eine schäbige Summe für eine zerstörte Seele. Ich schließe mich Miss Marple an, es bedarf dringend eine gesetzlich vorgeschriebene Fortbidlungspflicht für Richter, Staatsanwälte, Schöffen usw.. Der Frau hätte man eine getrennte Video – gestützte Vernehmung anbieten können in Anwesenheit einer Vertrauensperson ihrer Wahl als zugelassene Begleitung. Immer mehr Gerichte lassen sich auf solch faule Deals mit den Tätern ein. Kann es sein, dass sie die Missbrauchsdetails nicht hören wollen, weil sie dann härter bestrafen müssten???

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  2. Zitat: „Der 64-Jährige hat keine Vorstrafen, lebt laut Gericht in geordneten Verhältnissen. Deshalb sei die Sozialprognose gut, sagte Richter Mayer.“

    Wieder zeigt sich, dass die mangelnde Qualifikation (nicht unbedingt die rechtliche, sondern die hinsichtlich sexualisierter Gewalt und dieser Täter) im Gerichtssaal (Richter/innen, Staatsanwält/innen, Verteidiger/innen, Gutachter/innen) zu massiven Fehlschlüssen führt:

    Es ist eben KEIN Kriterium, ob diese Art Täter „in geordneten Verhältnissen leben“ und daraus lässt sich hinsichtlich zukünftigen Verhaltens ÜBERHAUPT NICHTS prognostizieren. Auch dass diese Art Täter polizeilich nicht bekannt sind („keine Vorstrafen“) ist eher die NORM als die Ausnahme, da sexueller Missbrauch ein „geheimes“ Verbrechen ist und viele Taten schlichtweg nie aufgedeckt werden. Das ist in Fachkreisen hinlänglich bekannt.

    Diese Täter taugen eben nicht für (richterliche) Vorurteile vom „asozialen Sexmonster“, und sie bedienen selten die gängige Vorstellung vom „abgehalfterten, versifften Typen, der sonst keine/n abbekommt“. Zumeist handelt es sich um „ganz normale“ Männer aus allen sozialen Schichten, allen Berufsgruppen und Einkommensstufen. Die meisten zeigen nach außen hin eine geordnete, absolut unauffällige Scheinwelt, sind Stadtrat, Kirchengemeindevorsitzender, Pfarrer, Lehrer, Vater usw.

    Daher: Es muss endlich FACHWISSEN in die (richterlichen, staatsanwältlichen, usw.) Köppe bzw. den Gerichtssaal rein!!

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