5 Gedanken zu „Antworten der Geschäftsstelle „Fonds sexueller Missbrauch“ zum Offenen Brief des Vereins „gegen-missbrauch e.V.“ bezüglich des ergänzenden Hilfesystems“

  1. Zu Frage bzw. Antwort 2:
    Hier heißt es: Sollten Betroffene nicht mit der Entscheidung einverstanden sein, steht
    ihnen der Rechtsweg offen

    Es ist also kein Widerspruch möglich, es soll/kann/muss sofort geklagt werden. Welche Betroffene, welcher Betroffene kann sich das denn leisten? Hofft man auf die finanzielle Misere, in der viele Betroffene stecken?

    Zu Frage bzw. Antwort 3:
    Es mag ja sein, dass Daten anonymisiert werden, wäre ja auch schlimm, wenn dem nicht so wäre. Aber: Im Lenkungsausschuss und in der Clearingstelle sitzen meines Wissens Betroffene, die TeilnehmerInnen der Jours Fixes waren und die teilweise die Kindheits-Geschichten (die natürlich keine „Geschichten“ sind!) anderer Betroffener kennen. Jede Geschichte hat ihren eigenen, hohen Wiedererkennungswert, was für die einen Antragsteller positiv sein könnte, für die anderen aber auch negativ. Daher plädiere ich nach wie vor dafür, keine TeilnehmerInnen der Jours Fixes an diesen Entscheidungen mitwirken zu lassen.

    Zu Frage bzw. Antwort 4:
    Der Weiße Ring bekommt also 100 Euro pro erfolgreich abgeschlossenem Fall. Klingt wie Kopfgeld. Warum bekommen andere, professionell beratende Hilfestellen nichts? Und das noch vor dem Hintergrund, dass zahllose Betroffene sehr schlechte Erfahrungen mit dem Weißen Ring gemacht und dies auch immer wieder angemerkt haben? Hört man uns nicht zu?

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    • Sehr, sehr gute Frage (zu Antwort 4!!!).
      Dies hat sich der Paritätische Wohlfahrtsverband auch schon gestellt und die Regierung kritisch angefragt, warum die staatlichen Gesundheitsämter für alle Ressours des gesundheitlichen Bereichs zuständig ist, was die Vorleistung betrifft, bis von privaten Vereinen der Bürger diese Ressours abgedeckt sind, dafür SOLANGE auch öffentliche Gelder erhält, aber ausgerechnet für das Ressour sex. Gewalt BIS HEUTE ÜBERHAUPT NICHT!!! Hier verlässt und verließ sich der Staat bis heute komplett auf das Bürgerengagement, ging und geht in keinster Weise in Vorkasse, indem sie staatliche Stellen dafür einrichtet(e)!
      Daran lässt sich erkennen, für wie UNwichtig unsere Regierung bis heute dieses Thema einstuft!!!
      Sobald ich vom DAS Netz e.V. den link zu diesem Artikel erhalte, wo sich der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisierend an die Bundesregierung wendet aufgrund dieser Tatsache, werde ich ihn nachliefern.

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  2. Passend dazu auch ein Interview mit dem Pharmakritiker Peter Sawicki (ebenfalls auf SPIEGEL Online). Sawicki sagt u.a.:

    „Ich musste lernen, dass es den verschiedenen Gruppen im Gesundheitssystem – den Ärzten, den Krankenhäusern, den Versicherungen – immer erst um die eigenen Interessen geht, um die Verteilung der 300 Milliarden im System, und dann irgendwann erst – wenn überhaupt – um die Patienten. Die meisten sind ja nicht wirklich daran interessiert, dass sich etwas verbessert.“

    Die in den Gremien sitzenden Patientenvertreterinnen und -vertreter sind laut Sawicki „längst nicht ausreichend gut organisiert und politisch relativ machtlos.“

    Sawicki beklagt auch, dass es in Deutschland an guten patientenrelevanten Studien mangelt. „Deutschland müsste hier als größtes und reichstes europäisches Land viel mehr tun“, so der Mediziner.

    Sawicki: „Wenn man zum Beispiel aufgrund mehrerer guter Studien bewiesen hätte, dass etwa regelmäßige Massagen die Depressivität alter Menschen besser reduzieren als irgendwelche Pillen, müssten ja eigentlich die Kosten für die Massagen durch die Kassen erstattet werden. Dann wären auf einer Seite Kostensteigerungen zu verzeichnen, für die pharmazeutische Industrie hingegen ein Umsatzeinbruch. Das will scheinbar kein Politiker riskieren. Also macht man lieber diesen Vergleich erst gar nicht.“

    Das neue „Arzneimittelneuordnungsgesetz“ nennt Sawicki „Augenwischerei“. Es sei „ein ungeeignetes Instrument zur Nutzenbewertung und ein schlechtes Instrument, um Kosten zu sparen“. Zu so einem frühen Zeitpunkt einer Prüfung lägen noch gar keine gesicherten Angaben darüber vor, wie sich ein Mittel im Alltag auswirkt. Aktuell könne es also durchaus sein, dass in der frühen Nutzenbewertung echte Innovationen nicht durchkämen, schädliche aber doch akzeptiert würden.

    (Das ganze Interview unter: http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/peter-sawicki-pharmakritiker-fordert-transparenz-a-916893.html)

    Auch hier bestätigt sich wieder, dass NICHT das Wohl der Patientinnen und Patienten (in unserem Fall: Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Kindheit mit teilweise komplexen Traumafolgestörungen) im Vordergrund steht – weder in der Politik, noch im Gesundheitswesen allgemein -, sondern im Zentrum steht, dass die Geschäfte laufen. Hier werden Milliarden umgesetzt und verdienen sich Leute, die kein so schweres Schicksal haben wie Betroffene, dumm und dämlich, während für die Unterstützung von Betroffenen jeder Cent zuviel ist.

    Stichwort „Hilfsfonds“: Beschlossen Ende 2011, tatsächliche Umsetzung läuft jetzt erst langsam an. Und das auch nur mit der Hälfte des ursprünglich angekündigten Umfangs (50 Millionen Euro statt wie angekündigt 100 Millionen). Hintergrund ist u.a. die Weigerung der meisten Bundesländer, sich an dem Hilfsfonds finanziell zu beteiligen.

    50 Millionen Euro – das ist doch viel, werden jetzt manche denken. Ja, solange man nicht nachrechnet. Laut einer aktuellen repräsentativen Studie (Häuser et al.) berichten 12,6 Prozent der Bevölkerung in Deutschland von sexualisierter Gewalt in der Kindheit. Bei einer rechnerischen Bevölkerungszahl von rund 82 Millionen bedeutet das rund 10 Millionen Betroffene in Deutschland.

    Sicher: Nicht alle davon erfuhren innerhalb der Familie sexualisierte Gewalt (nur für sie ist dieser Hilfsfonds gedacht), aber doch der Großteil. Von allen Betroffenen, die sich 2010/2011 an die Stelle der Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten Dr. Christine Bergmann gewandt haben, gaben 52,1 Prozent an, sexualisierte Gewalt in der Familie erfahren zu haben (gegen 32,2 Prozent in Institutionen, 9,3 Prozent aus dem weiteren sozialen Umfeld und lediglich 6,5 Prozent durch Fremdtäter).

    Die Hälfte von 10 Millionen Betroffenen würde rein rechnerisch 5 Millionen Betroffene von sexualisierter Gewalt während der Kindheit innerhalb der Familie ausmachen. Und für diese wurden jetzt – nach langem Hin und Her – 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Macht – rein rechnerisch – 10 Euro pro Nase. Nochmals: Natürlich werden nicht alle diese Betroffene Unterstützung aus dem Hilfsfonds in Anspruch nehmen. Aber diese Rechnung zeigt die Dimensionen.

    Demgegenüber stehen zum Beispiel die 300 Milliarden (also 300.000 Millionen!) Euro im Gesundheitssystem, von denen Sawacki berichtet, und von denen viele in den Taschen der Ärzte, der Krankenkassen und der Pharmaindustrie landen. Oder die 8 Milliarden (also 8.000 Millionen!) Euro an Fluthilfe, die der deutsche Bundestag jetzt beschlossen hat. Oder die rund 1,2 Milliarden (also 1.200 Millionen) Euro JÄHRLICH (!), die das neue Betreuungsgeld verschlingen wird. Wie gesagt: JÄHRLICH! Oder, oder, oder….

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  3. So, so: Die Bundesregierung berichtet also in der Bilanzsitzung am 20. Februar 2013, dass die vom Runden Tisch geforderten Verbesserungen in den Regelsystemen (Gesetzliche Krankenkassen, Opferentschädigungsgesetz) zum größten Teil bereits umgesetzt worden sind oder kurz davor standen.

    Wer Betroffene fragt – und nicht nur etwas behauptet, um sich selber den Anschein von „erfolgreichem Handeln“ zu geben -, wird sicherlich andere Erfahrungen berichtet bekommen.

    Passend dazu ein aktueller Artikel auf SPIEGEL Online, in dem darüber berichtet wird, dass die Krankenkassen – obwohl ihre Geldspeicher voll sind – „hundertfach Leistungen ablehnen“. Laut Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD), Verbraucherzentrale und VdK besteht der Eindruck, dass es im Gegensatz zu früher vermehrt Fälle gibt, in denen Kassen den Versicherten Krankengeld oder andere Leistungen nicht gewähren wollten.

    Besonders psychisch Kranke – Traumabetroffene zählen dazu! – würden von den Kassen mittlerweile als „Kostenfaktor“ gesehen. Ausgerechnet Krankheiten wie Depressionen, die stark zugenommen haben, würden vom Risikostrukturausgleich nicht hinreichend ausgeglichen, sagt der Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Rolf Rosenbrock. „Solange chronisch Kranke ein finanzielles Risiko sind, gibt es für die Kassen einen Anreiz, ihnen Leistungen vorzuenthalten“, warnt er.

    Für die Betroffenen ist die Situation kaum auszuhalten, berichtet SPIEGEL Online weiter. Viele seien nicht in der Lage, sich gegen ihre Kasse durchzusetzen, sie litten unter dem Druck der Krankenkassen bzw. Gutachter und dadurch würde sich ihre Krankheit verschlimmern.

    Wie gesagt: Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Kindheit können das hundertfach bestätigen. Insofern ist es ein (schlechter) Witz, zu behaupten, Verbesserungen in den Regelsystemen (Gesetzliche Krankenkassen, Opferentschädigungsgesetz) seien zum größten Teil bereits umgesetzt.

    Und insofern ist es eine berechtigte und weiterhin nicht zufriedenstellend beantwortete Frage, was eigentlich nach dem (befristeten) Hilfsfonds passiert, bzw. auf die Betroffenen wartet…?

    Hier geht es zu dem SPIEGEL Online-Artikel: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/kassen-lehnen-hunderttausendfach-leistungen-ab-a-917250.html

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    • Die Antwort 1b) zur Frage 1 ist Augenwischerei und im Grunde echt eine Volksverarsche!!!

      – Gesetzlich ist es im SGB VI so geregelt, dass genau die in der Antwort 1b) aufgeführten Psychotherapeuten von den Krankenkassen zugelassen sind und somit genau diese Therapien gesetzlich genehmigt werden müssen! Einzige Ausnahme: Die Therapeuten haben ihre gesetzliche Zulassung abgeben und arbeiten nur noch mit Pribatpatienten. Hier – so mein Verständnis dieser Antwort, ist nun der Hilfsfond zuständig und springt ein.

      – In der Antwort ist zu lesen, dass die Therapeuten Fortbildung zum Thema sex. Gewalt haben SOLLEN, wieder ist nicht verlangt, dass sie diese VORWEISEN MÜSSEN!!!

      (Und wenn man sich die Seite „Hilfsportal“ ansieht und die dort empfohlenen Therapeuten der jeweiligen Region durchgeht, stellt sich heraus, dass hier weder auf Qualität, Ausbildung, Erfahrung und Fortbildungsnachweisen der dort aufgelisteten Therapeuten geachtet wird, sondern auf Quantität!!! Da muss man sich mal geben: Therapeuten dürfen sich da ohne jegliche Überprüfung der Seitenbetreiber des Hilfsportals SELBST eintragen!!! Es wird in keinster Weise recherchiert, welche Art von Therapie die jeweiligen sich selbst eintragenden Therapeuten anbieten, welche Fortbildungen sie aufweisen, welches Klientel sie aufnehmen, Kinder – Jugendliche oder Erwachsene – geschweige denn, ob sie Traumatherapeuten für Betroffene sex. Gewalt sind!!! Hilfesuchende Betroffene könnten ebenso die Gelben Seiten durchstöbern und wären gleichermaßen schlecht beraten wie auf dieser Seite, die sich Hilfsportal schimpft!!!)

      – Kunst- Reit- und Musiktherapie werden auch ohne Hilfsfond gesetzlich (siehe SGB V) bei Kindern und Jugendlichen genehmigt!!! Für Erwachsene nicht!
      Fakt: Der Hilffond unterscheidet sich von den bishes gesetzlich verankerten Mussleistungen einzig und allein darin, dass Antragsteller nun auch Privattherapeuten aufsuchen dürfen, und Kunst – Reit – Musiktherapie in Anspruch nehmen dürfen, Letzter nur dann, WENN die Clearingstelle diese Therapeuten als „kompetent“ empfindet!!!
      – der kleine Zusatz, der vom Hilffond gefordert wird, dass die Therpeuten einen Fortbildungsnachweis bzgl. sex. Gewalt aufweisen müssen, ist lächerlich! Erfahrungsberichte Betroffener haben gezeigt, wie das in der Praxis aussieht!!! Da bilden sich Psychoanalytiker ein bisschen fort und legen aber dieses neuerworbene Wissen psychoanalytisch aus, ergo – die hilfesuchenden Betroffenen werden erneut traumatisiert, weil ihnen die Schuld an dem erlittenen Missbrauch zugeschoben wird, ihnen unterstellt wird, sie hätten es doch gewollt usw.
      Eine FORTBILDUNG sagt gar nichts über die Fähigkeit eines Therapeuten aus!!! Es müssen Mindestkriterien her, um überhaupt generell – ob durch Hilfsfond oder gesetzlich verankert – mit traumatisierten Betroffenen von sex. Gewalt arbeiten zu dürfen!!!

      Die Antwort 7 verschlägt mir fast die Sprache!!! Zitat: Dies lehnt der Bund auf für Sie sicher nachvollziehbaren Gründen ab!!!
      Sorry, aber ich kann das in keinster Weise nachvollziehen!!! Ich – als Betroffene von sat. rit. Gewalt in der Kindheit!!! Welche „nachvollziehbaren Gründe“ sollten das bitteschön sein???

      Alles im Allem wieder viel blah, blah für null Aussage!!! Enttäuschend schlichtweg!

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